KESB Bezirk Meilen
Die Kindes- und
Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Bezirk Meilen ist für die Bewohner und Bewohnerinnen aller elf Bezirksgemeinden zuständig, unabhängig von Alter und Geschlecht. Wenn Personen nicht in der Lage
sind, sich selber Hilfe zu holen, ist es die Aufgabe der KESB, die notwendige Unterstützung zu organisieren. So wird gewährleistet, dass die Interessen der betroffenen Personen gewahrt
werden.
Aufsicht
Das Gemeindeamt des Kantons Zürich
sorgt dafür, dass das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht korrekt und einheitlich angewendet wird. Sind Sie mit einem Entscheid der KESB Bezirk Meilen nicht einverstanden, so können Sie innerhalb
der gesetzten Frist beim Bezirksrat Meilen eine Beschwerde einreichen.