Bestand

Die politischen Gemeinden des Bezirks Meilen bilden zusammen unter dem Namen "Kindes- und Erwachsenenschutz Bezirk Meilen" (ZV KES Meilen) einen Zweckverband nach den Bestimmungen des Gemeindegesetzes. Sie konstituieren auf unbestimmte Zeit einen Kindes- und Erwachsenenschutzkreis gemäss dem Einführungsgesetz zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (EG KESR) vom 25. Juni 2012.

 

Zweck

Der Verband bezweckt:

  • die Führung einer Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), die alle Aufgaben des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts erfüllt, die den Verbandsgemeinden nach übergeordnetem Recht zukommen
  • die Führung von Massnahmen des Erwachsenenschutzrechtes, die von den Behörden der Verbandsgemeinden im Sinne des übergeordneten Rechts sicherzustellen sind (Fachstelle Erwachsenenschutz Bezirk Meilen, FES)

Bekanntmachungen

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Statuten Zweckverband ab Januar 2021.pdf
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Kontakt und Öffnungszeiten

KESB Bezirk Meilen

obere Wiltisgasse 48

Postfach 332

8700 Küsnacht

Telefonisch erreichbar

Telefon 044 913 39 99 

 

 

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag

08.30 bis 11.30 Uhr

13.30 bis 16.30 Uhr 

Freitag durchgehend

08.30 bis 14.30 Uhr

 

 

Auskunft zum Kindes- und Erwachsenenschutz

Donnerstag Nachmittag

Telefon 044 913 39 89 

Am Gründonnerstag, 17.4.25, am 1. Mai 2025 sowie an Auffahrt, 29.5.25, wird das Auskunftstelefon nicht bedient.